Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 21. August 2026 · Version 2026-08-21
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Nutzung von refshots® zwischen der digizon GmbH, Brüsseler Straße 8, 07747 Jena (nachfolgend „digizon“) und ihren Kunden.
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss für private oder überwiegend private Zwecke ist ausgeschlossen. Der Kunde bestätigt, bei Vertragsschluss in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit und, soweit er für einen Dritten handelt, mit der erforderlichen Vertretungsmacht zu handeln.
Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn digizon ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Bedingungen.
2. Vertragsgegenstand und Bereitstellung
refshots® ist eine Softwarelösung zur Erfassung, Verwaltung und Veröffentlichung von Referenzen. Die Nutzung erfolgt über die refshots® App, das Kundenportal und die für die Website-Veröffentlichung bereitgestellten Integrationen. Die aktuell unterstützte Veröffentlichungsplattform ist die Website des Kunden. Als geplant gekennzeichnete Plattformen sind nicht Bestandteil des geschuldeten Leistungsumfangs.
digizon überlässt dem Kunden refshots® für die Dauer des Vertrags als Software-as-a-Service. Ein Anspruch auf Überlassung des Quellcodes oder auf Übereignung der Software besteht nicht. Der konkrete Lizenzumfang ergibt sich aus der bei Vertragsschluss angezeigten Konfiguration, der Leistungsbeschreibung und der Bestellbestätigung.
digizon darf refshots® weiterentwickeln und technisch oder gestalterisch anpassen, soweit die vereinbarte Hauptfunktion dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Änderungen, die wegen zwingender rechtlicher, sicherheitsbezogener oder technischer Anforderungen erforderlich sind, dürfen auch kurzfristig erfolgen. Über für den Kunden wesentliche nachteilige Änderungen informiert digizon in Textform mit angemessenem Vorlauf; ist dem Kunden die Fortsetzung dadurch unzumutbar, kann er zum Änderungszeitpunkt außerordentlich kündigen.
3. Vertragsschluss und Kontoaktivierung
Produktdarstellungen auf der Website stellen noch kein verbindliches Angebot dar. Mit dem Absenden der kostenpflichtigen Bestellung über den von Stripe bereitgestellten Checkout gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. digizon nimmt dieses Angebot durch eine Bestätigung in Textform oder durch Bereitstellung der bestellten Lizenz an.
Zahlung, Unternehmens-, Rechnungs- und Steuerangaben werden im Checkout von Stripe erfasst. Eine Browser-Rückleitung allein aktiviert keine Lizenz. Die Bereitstellung erfolgt erst nach bestätigter Zahlung und sicherer serverseitiger Verarbeitung. Anschließend erhält der vorgesehene Kontoinhaber eine Einladung zur Aktivierung seines Zugangs.
Die im Checkout verlinkten AGB, die Leistungsbeschreibung und die Datenschutzerklärung werden mit ihrer bei der Bestellung ausgewiesenen Fassung einbezogen. Vertragssprache ist Deutsch. Übersetzungen dienen nur der Verständlichkeit; bei Widersprüchen geht die deutsche Fassung vor.
4. Direktkunden-Jahreslizenz
Die Direktkunden-Jahreslizenz umfasst:
- die Referenz-Typen Galerie, Vorher/Nachher, Projektverlauf und Kundenstimmen,
- ein gemeinsames Kontingent von 50 Referenzen,
- die Nutzung für ein Unternehmen und eine Website,
- die refshots® App für die unterstützten Versionen von iOS und Android,
- das Kundenportal und die Veröffentlichung auf der verbundenen Website sowie
- Updates der gebuchten Leistungen während der Vertragslaufzeit.
Zusätzliche Referenzen können in 50er-Kontingenten hinzugebucht werden. Eine Erweiterung wird nach bestätigter Zahlung wirksam. Eine Reduzierung gilt erst zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode.
5. Agenturlizenzen
Agenturen können Kundenlizenzen für die von ihnen betreuten Unternehmen buchen. Eine Kundenlizenz gilt für genau einen Agenturkunden und eine Website und enthält alle vier Referenz-Typen sowie 50 gemeinsam genutzte Referenzen. Der Agenturkunde erhält keine eigene, von der Agentur unabhängige Stripe-Subscription.
Die Agentur ist dafür verantwortlich, dass sie zur Einrichtung, Verwaltung und Verarbeitung der Inhalte ihres Agenturkunden berechtigt ist. Sie darf Zugänge und Inhalte nur dem jeweils zugeordneten Kunden zugänglich machen. Erweiterungen werden nach bestätigter Zahlung wirksam; Reduzierungen gelten zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode.
6. Optionaler Einrichtungsservice
Direktkunden können zusätzlich zur Jahreslizenz einen einmalig vergüteten Standard-Einrichtungsservice buchen. Dieser umfasst für eine bestehende Website beziehungsweise Domain:
- die Integration der verfügbaren refshots® Standard-Einbindung,
- die erforderliche Grundkonfiguration,
- einen Verbindungs- und Funktionstest sowie
- eine Abschlussmeldung nach erfolgreicher Einrichtung.
Nicht enthalten sind insbesondere die Erstellung oder Neugestaltung einer Website, individuelle Entwicklungen oder Sonderintegrationen, die Erstellung oder Migration von Referenzinhalten, weitere Websites oder Domains sowie die Reparatur von CMS, Hosting, Themes, Plugins oder sonstigen Bestandteilen der Kundenwebsite.
Der Kunde stellt die zur Einrichtung erforderlichen Informationen und einen geeigneten, möglichst zeitlich und funktional begrenzten Zugang bereit. Ist eine Standard-Integration technisch nicht möglich oder fehlen erforderliche Mitwirkungen, wird der Auftrag geprüft und mit dem Kunden abgestimmt. Zusätzliche Leistungen oder Kosten entstehen nur aufgrund einer gesonderten Vereinbarung.
7. Preise, Abrechnung und Zahlung
Es gelten die bei Vertragsschluss angezeigten Preise. Alle Preise verstehen sich in Euro netto zuzüglich der jeweils anwendbaren gesetzlichen Umsatzsteuer. Wiederkehrende Entgelte werden für die gewählte Abrechnungsperiode im Voraus berechnet. Der Einrichtungsservice wird einmalig mit dem ersten Lizenzzeitraum berechnet.
Die Zahlungsabwicklung erfolgt über Stripe. Für die Eingabe und Verarbeitung von Zahlungsdaten gelten ergänzend die Bedingungen und Datenschutzhinweise von Stripe. Rechnungen und Zahlungsbelege werden über die dafür vorgesehenen Stripe- beziehungsweise refshots®-Bereiche bereitgestellt.
Gerät der Kunde mit einem fälligen Betrag in Verzug, darf digizon den Zugang nach vorheriger Mitteilung und angemessener Nachfrist bis zur vollständigen Zahlung vorübergehend sperren. Die Zahlungspflicht bleibt bestehen. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen; ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausüben.
digizon kann wiederkehrende Preise mit Wirkung für eine künftige Verlängerungsperiode anpassen, wenn und soweit sich nach Vertragsschluss die für die Leistung maßgeblichen Kosten für Hosting, Personal, eingesetzte Drittsoftware, Zahlungsabwicklung oder gesetzliche Abgaben nachweisbar ändern. Kostensenkungen werden nach denselben Maßstäben berücksichtigt. Eine Anpassung dient nicht der nachträglichen Erhöhung der Gewinnmarge. Sie wird mindestens sechs Wochen vor Beginn der betroffenen Periode in Textform angekündigt und erläutert. Der Kunde kann den Vertrag bis zum Ende der laufenden Periode kündigen. Bereits bezahlte Abrechnungsperioden bleiben unverändert.
8. Laufzeit, Verlängerung und Kündigung
Die Direktkundenlizenz hat eine Laufzeit von zwölf Monaten. Bei Agenturlizenzen richtet sich die Laufzeit nach der gewählten monatlichen oder jährlichen Abrechnung. Der Vertrag verlängert sich jeweils automatisch um eine weitere entsprechende Abrechnungsperiode, wenn er nicht vor deren Ende gekündigt wird.
Der Kontoinhaber kann den Vertrag jederzeit mit Wirkung zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode über den vorgesehenen Kündigungsweg im Kundenportal kündigen. Eine Kündigung in Textform an info@refshots.com bleibt ebenfalls möglich. Die Kündigung wird nach bestätigter Verarbeitung zum angezeigten Periodenende wirksam. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Ein wichtiger Grund für eine Sperrung oder Kündigung durch digizon liegt insbesondere vor, wenn der Kunde refshots® rechtswidrig oder missbräuchlich nutzt, Rechte Dritter erheblich verletzt, die Sicherheit oder Verfügbarkeit des Dienstes gefährdet oder trotz Mahnung mit einem wesentlichen Betrag in Verzug bleibt. Soweit zumutbar, erhält der Kunde zuvor Gelegenheit zur Abhilfe. Sicherheits- und Gefahrenabwehrmaßnahmen dürfen sofort erfolgen.
9. Folgen des Vertragsendes und Datenexport
Nach dem wirksamen Vertragsende beginnt eine 30-tägige Übergangsfrist. In dieser Zeit ist der Zugang grundsätzlich auf das Lesen sowie den Export und eine abgestimmte Übertragung beschränkt. Neue Uploads, Veröffentlichungen, Inhaltsänderungen, Benutzer oder Integrationen sind nicht mehr möglich. Bestehende Veröffentlichungen bleiben während dieser Übergangsfrist erreichbar.
Der Kunde kann innerhalb der Übergangsfrist einen Export seiner Konto-, Referenz- und Mediendaten anfordern. Ein bereitgestellter Export ist sieben Kalendertage abrufbar. Nach Ablauf der 30-tägigen Übergangsfrist endet die öffentliche Auslieferung der Galerien und Einbindungen, sofern nicht ausdrücklich ein gesondertes Anschlussprodukt vereinbart wurde.
Inhalte werden nicht allein durch die Kündigung sofort und automatisch vollständig gelöscht. Löschungen erfolgen im kontrollierten Verfahren unter Berücksichtigung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten. Rechnungs-, Vertrags- und steuerrechtlich erforderliche Unterlagen dürfen für die jeweilige gesetzliche Frist gesperrt aufbewahrt werden. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung und dem öffentlichen Weg Konto und Daten löschen.
10. Pflichten des Kunden und Rechte an Inhalten
Der Kunde hält seine Konto- und Unternehmensangaben aktuell, schützt seine Zugangsdaten vor unbefugtem Zugriff und informiert digizon unverzüglich über erkennbare Sicherheitsvorfälle. Zugangsdaten dürfen nicht über ungeschützte Freitextfelder, Supportnachrichten oder Referenzinhalte übermittelt werden.
Der Kunde ist für die von ihm oder seinen berechtigten Nutzern eingestellten Bilder, Texte, Kundenstimmen und sonstigen Inhalte verantwortlich. Er stellt sicher, dass er über alle hierfür erforderlichen Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- und Datenschutzrechte sowie Einwilligungen verfügt und dass die Inhalte keine Gesetze oder Rechte Dritter verletzen.
Der Kunde räumt digizon für die Vertragsdauer die nicht ausschließlichen, räumlich erforderlichen Rechte ein, die Inhalte zu speichern, technisch zu bearbeiten, für die vereinbarten Darstellungsformen zu vervielfältigen und entsprechend den Veröffentlichungseinstellungen des Kunden öffentlich bereitzustellen. Die Rechte bleiben im Übrigen beim Kunden beziehungsweise den jeweiligen Rechteinhabern.
Der Kunde stellt digizon von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die wegen einer von ihm zu vertretenden rechtswidrigen Nutzung oder wegen von ihm bereitgestellter Inhalte gegen digizon erhoben werden. Die Freistellung umfasst die erforderlichen und angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. digizon informiert den Kunden unverzüglich über den Anspruch, überlässt ihm soweit rechtlich möglich die Abwehr und schließt ohne seine Zustimmung keinen Vergleich, der Pflichten des Kunden begründet.
Der Kunde darf technische Schutzmaßnahmen nicht umgehen, den Dienst nicht automatisiert über das vereinbarte Maß hinaus belasten und keine Schadsoftware oder Zugangsdaten Dritter einbringen. Er ist verpflichtet, zumutbare eigene Sicherungskopien oder Exporte der für seinen Geschäftsbetrieb wesentlichen Inhalte vorzuhalten.
11. Verfügbarkeit, Wartung und Support
digizon stellt refshots® im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten bereit. Eine bestimmte unterbrechungsfreie Verfügbarkeit oder ein gesondertes Service-Level ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Wartungen, Sicherheitsmaßnahmen, Störungen von Netzen oder Diensten Dritter sowie Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs können die Verfügbarkeit vorübergehend einschränken.
Soweit Funktionen von App-Stores, Endgeräten, Browsern, Hosting-, CMS-, Zahlungs-, Telekommunikations- oder sonstigen Drittanbietern abhängen, schuldet digizon deren unveränderte oder unterbrechungsfreie Verfügbarkeit nicht. digizon bleibt für die sorgfältige Auswahl, Anbindung und den eigenen Verantwortungsbereich verantwortlich. Leistungshindernisse aufgrund höherer Gewalt befreien die betroffene Partei für Dauer und Umfang der Störung von der Leistungspflicht.
Supportanfragen können an info@refshots.com gerichtet werden. Eine bestimmte Reaktions- oder Lösungszeit ist ohne gesonderte Vereinbarung nicht geschuldet.
12. Mängelrechte
Der Kunde meldet nachvollziehbare Störungen mit den zur Prüfung erforderlichen Informationen. digizon wird reproduzierbare, dem eigenen Verantwortungsbereich zuzurechnende Mängel innerhalb angemessener Frist beheben. Der Kunde wirkt bei der Eingrenzung eines Mangels in zumutbarem Umfang mit.
Kein Mangel liegt insbesondere vor, soweit eine Einschränkung auf nicht unterstützten Systemen, kundenseitigen Änderungen, fehlenden Berechtigungen, der Kundenwebsite oder Diensten Dritter beruht. Gesetzliche Mängelrechte bleiben im Übrigen unberührt.
Bei Mängeln ist digizon zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Schlägt die Nacherfüllung fehl, bleiben die gesetzlichen Rechte auf Minderung oder Kündigung unberührt. Eine Selbstvornahme durch den Kunden und ein Ersatz der hierfür aufgewendeten Kosten bedürfen, außer in gesetzlich zwingenden Eilfällen, der vorherigen Zustimmung von digizon.
13. Haftung
digizon haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang ausdrücklich übernommener Garantien.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Diese Regelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen von digizon.
Soweit die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit nach dem vorstehenden Absatz eröffnet ist, ist sie insbesondere für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und sonstige mittelbare Schäden auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Bei Datenverlust haftet digizon insoweit nur für den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung oder Nutzung der bereitgestellten Exportmöglichkeiten für die Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre. Die zwingenden Haftungsfälle des ersten Absatzes bleiben unberührt.
refshots® schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, keine Verbesserung von Suchmaschinenplatzierungen und keine bestimmte Anzahl von Anfragen, Bewertungen oder Aufträgen.
14. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch digizon enthält die Datenschutzerklärung. Soweit digizon personenbezogene Daten in Kundeninhalten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn dieser Verarbeitung einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Der Kunde bleibt für die Rechtmäßigkeit der von ihm veranlassten Verarbeitung und Veröffentlichung verantwortlich.
digizon darf zur Leistungserbringung sorgfältig ausgewählte Unterauftragnehmer einsetzen. Soweit diese personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten, gelten die Anforderungen des Art. 28 DSGVO und die Vereinbarungen des jeweiligen Vertrags zur Auftragsverarbeitung.
15. Vertraulichkeit
Die Parteien behandeln nicht offenkundige kaufmännische, technische und betriebliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur zur Durchführung des Vertrags. Ausgenommen sind Informationen, die nachweislich bereits rechtmäßig bekannt waren, ohne Pflichtverletzung öffentlich bekannt werden, von einem berechtigten Dritten stammen oder aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen. Gesetzliche Geheimhaltungs- und Datenschutzpflichten bleiben unberührt.
16. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Jena ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Der Kunde darf Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung von digizon auf Dritte übertragen; § 354a HGB bleibt unberührt. digizon darf den Vertrag auf ein verbundenes Unternehmen oder einen Rechtsnachfolger des betroffenen Geschäftsbereichs übertragen, sofern dem Kunden dadurch keine wesentlichen Nachteile entstehen. Der Kunde wird vorab in Textform informiert und kann den Vertrag zum Übertragungszeitpunkt kündigen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.